Beitragsbemessungsgrenze 2012


Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 gibt an, bis zu welchem genauen Betrag Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung angerechnet werden. Es ist die Grenze des Bruttoeinkommens über welche hinaus keine Beitragsbemessung mehr erfolgt. Alles was über dieser Grenze liegt, findet keine Anrechnung mehr und wird nicht berücksichtigt.

Jedes Jahr wird eine neue Beitragsbemessungsgrenze (wie die Beitragsbemessungsgrenze 2012) von der Bundesregierung bestimmt. Es errechnet sich aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer im Vorjahr im Vergleich zum Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer im Vorvergangenen Jahr.

Hieraus ergeben sich für die Beitragsbemessungsgrenze verschiedene Werte für das jeweilige Jahr (teils auch gleichbleibende Werte). Auch noch einmal unterteilt nach Ost und West, was die gesetzliche Rentenversicherung betrifft. Des weiteren wird unterschieden zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und knappschaftlicher Rentenversicherung.

2011 waren es noch 5.500 Euro monatlich (ost: 4.800 Euro), beziehungsweise 66.000 Euro jährlich (ost: 57.600 Euro) für die gesetzliche Rentenversicherung.
Für die knappschaftliche Rentenversicherung waren es 6.750 Euro (ost: 5.900 Euro) monatlich beziehungsweise 81.000 Euro (ost: 70.800 Euro) jährlich.


Beitragsbemessungsgrenze 2012:

Rentenversicherung:

west: 5.600 Euro monatlich (67.200 Euro jährlich)
ost: 4.800 Euro monatlich (57.600 Euro jährlich)

knappschaftliche Rentenversicherung:

west: 6.900 Euro monatlich (82.200 Euro jährlich)
ost: 5.900 Euro monatlich (70.800 Euro jährlich)

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ergeben sich weitere Beitragsbemessungsgrenzen. Jedoch nicht mehr unterteilt in Ost und West.
Während es 2011 noch 3.712,50 Euro monatlich (44.550 Euro jährlich) waren, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 2012: 3.825 Euro monatlich (45.900 Euro jährlich). Dies bedeutet für die Beitragsbemessungsgrenze 2012 einen Anstieg um 2,94 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 wurde in fast allen Bereichen angehoben im Vergleich zum Jahr 2011. Somit soll die Zahl der einzahlenden gesetzlich Versicherten und die Beiträge der Versicherten erhöht werden.

Tipps: Für private Rentenversicherungen und private Krankenversicherungen gelten diese Grenzen nicht. Eine private Krankenversicherung bietet viele interessante Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Informieren Sie sich jetzt und lassen Sie sich professionell beraten.

Desweiteren bietet sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung an. Die gesetzliche Variante wird in den kommenden Jahren weiter abnehmen und bietet dementsprechend für’s Alter nicht mehr genügend Sicherheit. Lassen Sie sich hier beraten zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung und sorgen Sie ideal für’s Alter vor.